AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

Lieferungen

Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.

 

 

Lieferfristen

Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

Preise und Bezahlung

Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich (Preisänderungen vorbehalten). Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.

Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken (CHF). Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-/Visa-/Master-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.

 

Sachmängel

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu melden. Nach der Meldung hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.

b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.

c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

 

Garantie

Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 7 hiervor hinausgeht, muss separat vereinbart werden.

 

Sonstige Haftung

Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde, sofern uns ein Verschulden trifft. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen Waren entstehen.

 

Weitere Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes.

 

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

Moto X Gmbh
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